Infektionskrankheiten


Wenn Sie Fragen haben zur Meldepflicht, dann rufen Sie uns bitte einfach an - 02402-29117


Jede Einrichtung darf über die Empfehlungen des Gesundheitsamtes hinaus selbst entscheiden, in welchen Fällen (auch abweichend von den grundsätzlichen Empfehlungen!) vor Rückkehr des Kindes ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss!


Das heißt für Ihr Kind und die Kita Clara Fey:

 

Ein Attest ist grundsätzlich vorzulegen bei: 

 

# Bindehautentzündung

# Borkenflechte

# EHEC

# Hand-Mund-Fußkrankheit

# Keuchhusten

# Krätze

# Lausbefall

# Masern

# Norovirus

# Ringelröteln

# Röteln

# Rotavirus

# Salmonellen

# Scharlach

# Streptokokken

# Tuberkulose

# Windpocken



Allgemeine Elterninformation zu Infektionskrankheiten

 

- was muss ich melden?

- wann muss mein Kind zuhause bleiben?

- wann kann mein Kind wieder in den Kindergarten?

 

 

Die Elterninformation der Städteregion Aachen gibt es hier auch in verschiedenen Sprachen:

 

- arabisch

- deutsch

- englisch

- französisch

- spanisch

- russisch

- türkisch


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